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Wichtige Informationen für Eltern oder pädagogische Fachkräfte über den Freiwilligendienst

Darum lohnt sich ein Freiwilligendienstdarum lohnt sich ein Freiwilligendienst

Absolvent*innen eines Freiwilligendienstes profitieren von ihrem Einsatz in ihrem gesamten weiteren Werdegang. Dank der vielen Praxiseinblicke bietet die Zeit eine gute Gelegenheit, sich beruflich zu orientieren und den passenden Studiengang oder die passende Ausbildung zu finden. Die erlernten Hard und Soft Skills können bei späteren Arbeits- oder Ausbildungsbetrieben direkt eingesetzt werden, im Idealfall sogar bereits in einem ähnlichen Umfeld. In einigen Fällen wird der Freiwilligendienst auch als Grundausbildung anerkannt und ermöglicht Weiterbildungen.   
Im Studium wird die Zeit des Freiwilligendienstes ggf. als Wartesemester – manchmal auch als Praktikum – angerechnet. Die genauen Regelungen sind hier je nach Hochschule verschieden. Die Freiwilligen übernehmen Verantwortung und führen eigenständig Projekte durch, die sich positiv auf ihre Persönlichkeitsentwicklung auswirken können.

Son funktioniert ein FreiwilligendienstÜberblick: So funktioniert ein Freiwilligendienst

  • Jede*r kann einen Freiwilligendienst machen: Ein Schulabschluss, besondere Fähigkeiten oder spezielle Vorkenntnisse sind keine Voraussetzung. Genauso wenig wie das Geschlecht bzw. die Geschlechtsidentität, die Religion oder Weltanschauung, das Lebensalter, die Nationalität oder Staatsangehörigkeit, eine Behinderung oder chronische Erkrankung.
  • Wenn du jünger als 27 Jahre bist, kannst du auch ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) machen. Einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) kannst du in jedem Alter leisten.
  • Für einen Freiwilligendienst muss die Vollzeitschulpflicht erfüllt sein, je nach Bundesland bedeutet das ein Mindestalter von 15 oder 16 Jahren.
  • Während des Freiwilligendienstes erhält der oder die Freiwillige ein monatliches Taschengeld.
  • Für die Zeit des Freiwilligendienstes meldet die Einsatzstelle die Freiwilligen bei der Sozialversicherung an.
  • Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres wird auch während des Freiwilligendienstes weiterhin Kindergeld gezahlt. Auch eine Waisenrente wird weiterhin überwiesen.
  • Freiwillige sind arbeitsmarktneutral zu beschäftigen; für sie gelten die Arbeitsschutzgesetze wie beispielsweise das Jugendschutzgesetz, das Einfluss auf die Arbeitszeit hat.
  • Im Glossar werden weitere Themen, wie beispielsweise Geldersatzleistungen, Urlaub und Steuerpflicht erläutert. Hier zu den Infos.

So geht es weiterSo geht es weiter

FREIWILLIG JA bietet eine große Übersicht über die möglichen Einsatzstellen. Hier kann gezielt nach Ort und Tätigkeiten gesucht werden. Viel Erfolg!